01 · DIE ENTSCHEIDUNG
Die vollständige Unterlegung bleibt, aber der Kapitalmix soll sich ändern.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Ständerats (WAK-S) hat eine andere Eigenmittelbehandlung für ausländische Tochtergesellschaften systemrelevanter Banken vorgeschlagen. Die Kommission tagte am 31. August 2026 und veröffentlichte ihren Entscheid am 1. September.
Nach dem Vorschlag des Bundesrats müsste der Buchwert ausländischer Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital, dem Common Equity Tier 1 oder CET1, unterlegt werden. Die Kommission will die Beteiligungen weiterhin vollständig unterlegen, jedoch mit Kernkapital statt ausschließlich mit CET1. Laut ihrer Mitteilung dürften AT1-Instrumente höchstens die Hälfte ausmachen.
Der provisorische Kommissionstext formuliert dies genauer: 50 Prozent jeder betroffenen Auslandsbeteiligung wären vom CET1 abzuziehen. Der darüber hinausgehende Teil könnte entweder vom CET1 oder vom zusätzlichen Kernkapital, dem Additional Tier 1 oder AT1, abgezogen werden.
DIE ÄNDERUNG IN EINEM SATZ
Die Kommission gibt die vollständige Eigenmittelunterlegung nicht auf, sondern will zulassen, dass bis zur Hälfte davon aus AT1 stammt, anstatt für den gesamten Betrag CET1 zu verlangen.
Es handelt sich somit um eine Obergrenze für AT1 und nicht um eine zwingende starre 50/50-Aufteilung für jede Bank.
02 · DER VORSCHLAG DES BUNDESRATS
Die April-Vorlage setzte vollständig auf CET1.
Die Botschaft des Bundesrats vom 22. April 2026 sah eine vollständige CET1-Unterlegung der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vor. Damit sollten Verluste einer ausländischen Tochter nicht unmittelbar die Kapitalquoten des Schweizer Stammhauses schwächen. Außerdem sollen ausländische Einheiten in einer Stabilisierungsphase leichter veräußert werden können.
Der Gesetzeswortlaut betrifft systemrelevante Banken. Nach Angaben des Bundesrats wäre derzeit jedoch nur UBS in nennenswertem Umfang betroffen. Auf Grundlage der damaligen Struktur schätzten die Behörden, dass ihr Gesamtpaket das CET1 im UBS-Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar stärken würde. Hätten die Regeln bereits am 1. Januar 2026 gegolten, hätte die unmittelbare CET1-Lücke nach derselben Schätzung rund 9 Milliarden US-Dollar betragen.
Diese Zahlen sind keine Prognose darüber, wie viel Kapital UBS letztlich aufnehmen müsste. Der Bundesrat betonte, dass das Ergebnis von der künftigen Größe und Struktur der Bank, ihrem Geschäftsmodell, dem Auslandsgeschäft und ihren Kapitalentscheidungen abhängt. Da die spätere AT1-Option der Kommission die vorgeschlagene Zusammensetzung der Unterlegung verändert, lassen sich die April-Schätzungen nicht einfach auf den geänderten Text übertragen.
03 · SO SOLLEN DIE AT1-SICHERUNGEN FUNKTIONIEREN
Bei einer CET1-Unterschreitung würden Einschränkungen früher greifen.
CET1 ist die qualitativ höchste Schicht des regulatorischen Eigenkapitals einer Bank. AT1 steht innerhalb des Kernkapitals darunter und soll Verluste absorbieren. Die Behandlung von AT1 während der Credit-Suisse-Krise ist jedoch weiterhin ein zentraler Streitpunkt in der politischen Debatte über die neuen Regeln.
Die Kommission verbindet ihre AT1-Option mit einem Stabilisierungsmechanismus. Unterschreitet eine Bank ihre geltende CET1-Anforderung, dürfte sie nach dem provisorischen Text AT1-Instrumente weder zurückzahlen noch zurückkaufen. Zinszahlungen und andere Ausschüttungen an AT1-Gläubiger wären einzustellen. Auch Dividenden, Aktienrückkäufe und vergleichbare Kapitalausschüttungen würden ausgesetzt; die variable Vergütung müsste reduziert werden.
Gelingt es einer international tätigen systemrelevanten Bank nicht, ihre CET1-Position innerhalb von sechs Monaten wiederherzustellen, wären weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu könnten eine Kapitalerhöhung sowie ein Umtausch- oder Umwandlungsangebot für AT1-Instrumente gehören.
Der provisorische Text legt keinen allgemeinen Auslösewert von 11 Prozent fest. Er knüpft den Mechanismus an die jeweils geltende CET1-Anforderung der Bank, bei einer systemrelevanten Bank einschließlich der höheren risikogewichteten CET1-Anforderung auf konsolidierter Gruppenebene.
04 · WAS DIE ABSTIMMUNGEN ZEIGEN
Der Kompromiss war knapp, die Gesamtvorlage erhielt eine deutlichere Mehrheit.
Die Kommission unterstützte das grundlegende CET1-und-AT1-Konzept mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung. Den geänderten Gesetzentwurf als Ganzes nahm sie anschließend mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung an.
Das waren zwei verschiedene Entscheide. Das Ergebnis von 10 zu 2 darf deshalb nicht als Abstimmung über den AT1-Kompromiss selbst dargestellt werden. Die knappere 7-zu-5-Entscheidung zeigt, dass die vorgesehene Rolle von AT1 umstritten bleibt, obwohl die gesamte geänderte Vorlage mit größerer Mehrheit weitergeleitet wurde.
Die Mehrheit versteht die Regelung als Ausgleich zwischen Finanzstabilität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit von UBS. Gegner innerhalb der Kommission bezweifeln, dass AT1 in einer Krise zuverlässig genug Verluste absorbiert, und bevorzugen einen höheren CET1-Anteil.
05 · WAS DAS FÜR UBS-KUNDEN BEDEUTET
Für Kontoinhaber ändert sich derzeit nichts.
Der Vorschlag betrifft die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, die ein Schweizer Stammhaus für Beteiligungen an ausländischen Konzerngesellschaften halten muss. Er verändert weder die Annahmekriterien für UBS-Konten noch Gebühren, Vertragsbedingungen, Einlagensicherung oder Regeln für die grenzüberschreitende Kontoeröffnung.
Kunden müssen deshalb kein Geld verschieben, kein Konto wechseln und auch sonst nichts unternehmen. Mögliche geschäftliche Folgen für UBS hängen vom endgültigen Gesetz, dessen Umsetzung und der Reaktion der Bank ab. Eine mögliche Verringerung der reinen CET1-Belastung schon heute als unmittelbaren Kundenvorteil darzustellen, wäre durch die verfügbaren Belege nicht gedeckt.
06 · DIE NÄCHSTEN SCHRITTE
Der Ständerat muss noch entscheiden.
Die Empfehlung der Kommission ist noch kein geltendes Recht. Der Ständerat soll die Änderung des Bankengesetzes in der Herbstsession beraten. Dabei können auch Minderheitsanträge zur Abstimmung kommen. Vor einem endgültigen gesetzlichen Ergebnis wären weitere parlamentarische Schritte erforderlich.
Entscheidend ist nun, ob das Parlament eine vollständige CET1-Unterlegung verlangt, AT1 für einen Teil der Anforderung zulässt oder einen anderen Mix wählt. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben sowohl das ursprüngliche Modell des Bundesrats als auch der Kompromiss der Kommission Vorschläge.
OFFIZIELLE QUELLEN
